Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Gruppenführer anderer Ortswehr | 22 Beiträge |
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 626408 |
Datum | 21.05.2010 17:24 MSG-Nr: [ 626408 ] | 5048 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Berufsfeuerwehr
Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Kreisbrandmeister
Einsatzleiter
Einsatzleiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo Volker
Fall: Wehr B ist ausserhalb ihres Gemeindegebiets
Geschrieben von Volker LeisteIm Regelfall hat die Einsatzleitung über Gerät und Einsatzkräfte der Einsatzleiter der Wehr A.
genau
Geschrieben von Volker Leiste(vorausgesetzt die Wehr B ist nicht größer, verfügt über höherwertige Einsatzmittel
tut nichts zur Sache, Einsatzleitung bleibt gemäß BayFwG bei Wehr A.
Geschrieben von Volker Leisteoder ist eine BF, deren Einsatzleiter die Einsatzleitung übernehmen kann
Einsatzleitung kann zur BF wechseln.
Geschrieben von Volker Leisteoder bei gleichwertigen FF der Rang- /Ausbildungshöhere) ).
Tut in diesem Fall nichts zur Sache, ausser er ist KBM aufwärts.
Geschrieben von Volker LeisteBraucht der EL (=GF) der Wehr A nun einen AGT-Trupp der Wehr B, so fordert er ihn bei der Führungskraft der Wehr B an. Verantwortung für den Einsatz des Trupps der Wehr B liegt beim EL aus A, der Gesamtverantwortlich für den Einsatz ist. der GF der Wehr B kümmert sich weiter um seine Leute z.B: Atemschutzüberwachung etc. - aber als "Auftragsempfänger" der Wehr A.
Sehe ich, zumindest für Bayern genauso.
mkg
WErner
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