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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung des Strafgesetzbuches, Erweiterung des §113 auf FW/RD | 42 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 626931 | ||
Datum | 26.05.2010 22:55 MSG-Nr: [ 626931 ] | 10068 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Henning Koch Das NRW-Modell sieht aber gerade vor, dass auch der WTM demjenigen einen Platzverweis aussprechen darf, der ihn beim Armieren des Hydranten behindert. Ganz ohne sich vorher beim Einsatzleiter zu beschweren und dort eine Freigabe einzuholen. Deswegen gehört das bei uns zu dem Bestandteil der Grundausbildung im Modul Rechtsgrundlagen :-) Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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