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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verantwortung? | 25 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 627673 | ||
Datum | 02.06.2010 18:14 MSG-Nr: [ 627673 ] | 7112 x gelesen | ||
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Geschrieben von Manuel Schmidt Ergibt sich die die gesetzliche Zulässigkeit unmittelbaren Zwanges aus Grundsätzlich ja. Kennt denn jemand ein Gesetz, das den unm. Zwang als Zwangsmittel konkret zulässt? Ausgeschlossen wird er für einzelne Verw.-Akte ja z. B. durch das Folterverbot im VwVG selber. Oder ist der Hinweis in 66 VwVG NRW nur noch einmal die eindringliche Erinnerung daran, dass ohne gesetzliche Grundlage nicht eingegriffen werden darf? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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