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Thema | Wo sparen? | 101 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 628524 | ||
Datum | 08.06.2010 11:58 MSG-Nr: [ 628524 ] | 48387 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Daniel Ruhland Umkehrschluss bedeuten würde, dass in Orten mit mehr als 500 Einwohner dann ja eigentlich nicht darauf verzichtet werden kann? Guter Einwand. Aber würde dann nicht der Satz "….entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen haben“ das ganze wieder relativieren? Zum Beispiel als Kombination Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 2 Abs. 1 Nr. 1) 1. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten, 2. ....... 3. ....... 4. ....... Auf die Belange der Ortsgemeinden ist besondere Rücksicht zu nehmen; in der Regel sind örtliche Feuerwehreinheiten aufzustellen. Auf die Aufstellung örtlicher Feuerwehreinheiten in Ortsgemeinden unter 500 Einwohnern kann verzichtet werden, wenn die Gemeinde innerhalb der Einsatzgrundzeit von acht Minuten von einer anderen, der Risikoklasse der Ortsgemeinde entsprechenden, Feuerwehreinheit erreicht werden kann. Ich denke so müsste das funktionieren und würde auch keine sinnvolle Zukunftsplanung verbauen. Gruß vom Berg Jakob Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da! Nach der Obduktion steht fest: Willi Bosch ist tot! | ||||
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