Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Gründe für MTW-Beschaffung | 18 Beiträge |
Autor | Rafa8el 8B., Ockenheim / RLP | 629233 |
Datum | 13.06.2010 13:46 MSG-Nr: [ 629233 ] | 9486 x gelesen |
Feuerwehr-Verordnung
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo Florian,
unsere Gemeinde ist in T2 eingestuft. Was das Vorhalten angeht müssen wir mal warten bis die neue FwVO in RLP durch ist, denn da ändert sich wohl noch das eine oder andere.
Auf dem aktuellen MZF haben wir das verlastet was halt nicht auf die anderen Autos passt: Kaminfegersatz, Schmutzwasserpumpe, Ölbindemittel etc.
Undere Wehrleitung hatte allerding auch noch die Idee das MZF1 als Logistikfahrzeug für die gesamte VG zu nutzen um z.B. bei großen Unwettern Tauchpumpen zu Verteilen. Und alleine mit 8 Tauchpumpen incl. Zubehör bin ich bei 400Kg...
Gruß,
Rafael
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| 13.06.2010 12:25 |
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Rafa7el 7B., Ockenheim |
| 13.06.2010 12:35 |
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., Bad Hersfeld | |