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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gründe für MTW-Beschaffung | 18 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 629460 | ||
Datum | 14.06.2010 15:58 MSG-Nr: [ 629460 ] | 10288 x gelesen | ||
Geschrieben von Rafael Bungert Zu der TH: Meines Wissens nach steht in der neuen Verordnung für ne T2 Gemeinde ein Hilfeleistungssatz drin.Kein "richtiger" Hilfeleistungssatz, sondern ein "Mindestsatz Technische Hilfe", bestehend aus: - Stromerzeuger 5kVa - Beleuchtungsgeräte - hydr. Kombigerät - Gerät zum Trennen von Verbundglasscheiben - Motorsäge mit Zubehör - Tauchpumpe. Ergo: Nix Hilfeleistungssatz, sondern eher von allem ein wenig (wenig Strom, wenig Licht, wenig Unwetter, weniger als wenig VU-Eignung), Verladebeispiele sind MLF und MZF1. Ein "richtiger" Hilfeleistungssatz wird in T2 in 25min nach Erstalarm gefordert. Quelle (vor knapp 3 Jahren hieß es dort schon "im Vorgriff auf die neue FwVO" - langsam könnte die nun doch mal aus dem Hut gezaubert werden...) Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | ||||
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