Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | MTF 'Medizinische Task Force' | 163 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 630353 |
Datum | 20.06.2010 17:34 MSG-Nr: [ 630353 ] | 41571 x gelesen |
Infos: | 31.01.17 CP: Die Medizinische Task Force des Bundes 17.06.10 BBK zu MTF
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Sanitäts-Helfer
auch als Sanitäter bezeichnet
je nach Organisation wird die Ausbildung unterschiedlich (SAN-A bis C (DRK), Einsatzsanitäter nach AV 10 (MHD) Sanitäter B2 (JUH)) bezeichnet.
Die Ausbildung hat unterschiedliche Zeitansätze.
Die nächst höhere Qualifikation ist der Rettungshelfer (RH)
Massenanfall von Verletzten
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Massenanfall von Verletzten
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Massenanfall von Verletzten
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Frank EisenblaetterDas ist Traumwelt aus dem Erste Hilfe Kurs der 80er Jahre, aber niemals lege artis.
Das mit dem LT durch den SanH war für den MANV sicherlich überspitzt.
Meine eigentliche Intention geht dahin dass RTW eben ein Beatmungsgerät brauchen und nicht zwingend mit einem RA besetzt sein müssen. Fährt z.B. ein PTZ10 (NRW) mit seinen 4 RTW 4 beatmete Patienten sind da auch nur 1-2 NA dabei. Wenn jetzt zwei dieser RTW nur mit RS besetzt sind begleiten 2 RA je einen beatmeten Patienten und die anderen beiden beatmeten Patienten werden jeweils von NA+RS begleitet.
Und zu Lieschen Müller mit ihrer Handgelenkfraktur fährt eben der RTW mit RS da der Regel-RTW (mit RA) beim MANV ist.
Hat Lieschen Müller allerdings ein schweres SHT nach Sturz wird sie durch unserem RTW mit RS eben ein Problem haben. Der NA ist ja auch beim MANV und ein (guter) RA würde hier evtl. ein Leben retten was ein RS nicht retten kann.
Gruß
Ingo
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