Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Trägt sowas der Tüv ein? | 21 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 630715 |
Datum | 22.06.2010 21:36 MSG-Nr: [ 630715 ] | 5445 x gelesen |
Feuerwehr
Hallo,
Geschrieben von Melanie HonkaAuch bei dem verlinkten Fahrzeug kann ich mir nicht vorstellen, dass es sich um einen illegalen Anbau handelt, denn dann würde sich FW XY wohl auf ein sehr dünnes Eis begeben.
Was auf den Bildern zu sehen ist, ist definitiv illegal. Selbst wenn das irgendjemand eingetragen haben sollte, bleibt es illegal.
Grundsätzlich (neben der Sichtbarkeit des vorderen Kennzeichens...) würde _ich_ mir für so eine Konstruktion eine gepolsterte Haube wünschen, weiterhin wäre der Abstand der seitlichen Kenntlichmachung vom neuen vorderen Fahrzeugende zu prüfen, ggf. müsste die Zulässigkeit des Betriebs ohne Ladung überdacht werden. Mehr Details (Abrundung von Kanten etc.) sind aus der Ferne anhand der Bilder nicht seriös zu beurteilen.
Machbar ist das bestimmt, und wenn man das Kennzeichen versetzt hätte, wären wohl (bis auf die seitliche Kenntlichmachung, die ggf. einfach anzupassen ist) die meisten weiteren Kriterien in weiten Grenzen Ermessenssache und man könnte sich über die Bilder vielleicht wundern, aber erstmal nicht aus der Ferne schon ein Problem erkennen *Zaunpfahl wieder wegleg*.
Bei neueren Fahrzeugen müsste man ggf. die Anwendung und Einhaltung der EG-Fußgängerschutz-Richtlinie und den Sichtbereich des Frontspiegels prüfen. (da kann ich aber auswendig nichts zu sagen, ist bei dem hier diskutierten 1994er Fahrzeug auch nicht relevant)
Gruß,
Henning
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