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Thema | AAO zur Feuermeldung (oder wo gibts sowas in 2010 noch) | 92 Beiträge |
Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 630723 |
Datum | 22.06.2010 21:47 MSG-Nr: [ 630723 ] | 26798 x gelesen |
Tanklöschfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Tanklöschfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Konstantin ThomNein, muss man nicht, man muss nur der Leitstelle sagen, dass man ein TLF wünscht, wenn die Leitstelle kompetent ist. jein,
also im Prinzip hast Du Recht, GF braucht viel Wasser, meldet das der Leitstelle, die alarmiert nach AAO - wenn nun aber "örtliche" Gegebenheiten ins Spiel kommen, könnte auch eine andere Lösung zielgerichtet sein, z.B. wenn eine andere Einheit halt schneller an der E-Stelle wäre. Gerade in Bereichen, in denen die Grenzen der Alarmzentralen sind, kann so eine Lösung eine Alternative sein (in war in so einer Ecke, bei der je nach Lage halt 3 Leitstellen involviert sein könnten, jetzt bin ich aber in einer "anderen" Gegend, mit anderen Eigenarten..), ist halt eher ne Einzelfallentscheidung.
und Geschrieben von Konstantin Thomwenn die Leitstelle kompetent ist. da liegt das Problem auch oft bei den Wehren, die Änderungen nicht oder verspätet weitergeben, z.B. ein TLF ist in Reparatur , wird alarmiert, dann kommt die Rückmeldung: der ist doch kaputt,... und dann? wieder wertvolle Zeit verplempert, eine Einheit unnötig alarmiert, aber das ist kein Fehler der Leitstelle oder?
so denn,weiterhin frohes diskutieren,
viele Grüße Paul
alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten
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