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Thema | AAO zur Feuermeldung (oder wo gibts sowas in 2010 noch) | 92 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 630735 |
Datum | 22.06.2010 22:36 MSG-Nr: [ 630735 ] | 26765 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Wasserversorgung
Tragkraftspritzenfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Jürgen M@yerInnerhalb einer Ortschaft mit gut ausgebauter abhängiger Wasserversorgung?
Meiner Ansicht nach nicht nötig.
ganz schwieriges Thema. Habe schon an Übungen teilgenommen, da mussten sich die Trupps von LF 16/12 und TLF 16/25 wieder zurückziehen, weil es kein Wasser mehr gab und man es in einer Ortslage mit gut ausgebautem Hydrantennetz nicht geschafft hat eine WV aufzubauen. Und das scheiterte definitiv nicht an den FA... Und wer letzlich den Schwarzen Peter hat ist erstmal egal, als erstes ist die "unfähige Feuerwehr" ganz sicher das Ziel...
Geschrieben von Jürgen M@yerEin TSF dürfte für einen freistehenden brennenden Papiercontainer ausreichen.
Was ist freistehend? Immer eine Definitionssache...
Wir hatten auch schon den Fall, dass wir alleine alarmiert wurden, war ja "nur" ein Mülltonnenbrand... Es hätte aber vermutlich keine 10 min mehr dauern dürfen und war nur reiner Zufall, dass eben um 3 Uhr nachts ne Nachbarin auf die Toilette musste...
Da brannten die Mülltonnen schon, ein Mofa war von den Flammen ebenso beaufschlagt wie die Holzverkleidung des Schuppens...
Geschrieben von Jürgen M@yerLöschfahrzeuge ohne Tank sind immer noch Löschfahrzeuge mit denen Feuer gelöscht werden können. Zumindest im Bereich von ausreichenden abhängigen bzw. unabhängigen Löschwasserversorgungen.
Das sagt ja auch keiner. Ich kann aber entsprechend für den Fall des Falles Zeit sparen, indem ich ein wasserführendes Fahrzeug gleich mitalarmiere. Abbestellen kann ich immer noch...
Das Land Hessen hat das übrigens in einem entsprechenden Erlass geregelt, damit ist klar, zu einer Feuermeldung fährt auf alle Fälle zusätzlich zum TSF/LF 8 mind. ein TSF-W.
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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