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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | AAO zur Feuermeldung (oder wo gibts sowas in 2010 noch) | 92 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 630786 | ||
Datum | 23.06.2010 11:33 MSG-Nr: [ 630786 ] | 26180 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Florian Schultheis Hier bei uns fährt auch nur das, was der GBI/StBI in Zusammenarbeit mit seinen Wehrführern an die LST im Vorfeld weitergibt. Eigenständig irgendwas sinnvolles dazualarmieren wird höchst selten gemacht. ... was auch zunächst mal richtig ist, da die (hessische) Leitstelle hinsichtlich AAO an die Vorgaben der jeweiligen Gemeinde (und ggf. für Überörtliches der Brandschutzdienststelle des Lkr.) gebunden ist (-> Aufgabenverteilung nach HBKG). Der Ermessensspielraum des Disponenten beinhaltet die Einordnung der gemeldeten Schadenslage in ein Alarmierungsstichwort sowie ggf. eine Entscheidung irgendwas zusätzlich zu alarmieren, wenn das Meldungsbild in eklatantem Missverhältnis zu der dem Einsatzstichwort zugrundeliegenden Planungsgrundlage ist (oder es kein passendes Einsatzstichwort gibt). Gruss Gerhard | ||||
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