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Thema | AAO zur Feuermeldung (oder wo gibts sowas in 2010 noch) | 92 Beiträge |
Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 630838 |
Datum | 23.06.2010 18:19 MSG-Nr: [ 630838 ] | 25709 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
aktuell kann ich meine "Beispiele" nicht beurteilen, sie sind aber alle Stand weit nach dem Jahr 2000.
(teilweise aus unterschiedlichen Wehren)
VU-PKlemm
- eine Wehr mit nur einem Rettungssatz bzw. Kombispreizer, ohne Zylinder und ohne! Notstromaggregat (was das ganze nachts interessant machen dürfte) alleine in der AAO
Wald-, Wiesen- Feldbrand
- nur ein wasserführendes Fahrzeug (TSF-W mit 500l) in der AAO. (wie bei PkwBrand auch)
Mittelbrand
- örtliche Wehr ohne! wasserführendes Fahrzeug (und natürlich auch ohne DL) alleine in der AAO
...
Das Problem hier ist/war m.M. nach, dass letztendlich die Dorffürsten selbst und eigenmächtig über ihre AAO entscheiden können/konnten und nicht selten Kirchturmdenken, persönliche Befindlichkeiten gegen umliegende Wehren etc. für die Gestaltung der AAO entscheidend waren/ oder noch sind.
Zum Glück möchte ja eine Frau Merkel dieses perfide System, so wie es ist, erhalten.
MkG Sven
-meine Meinung-
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