News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | AAO zur Feuermeldung (oder wo gibts sowas in 2010 noch) | 92 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 630840 | ||
Datum | 23.06.2010 18:30 MSG-Nr: [ 630840 ] | 25528 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Ingo zum Felde: Wer hat den Bezahlt? Läuft hier unter "Einsatz zur Bereitstellung" -> Bereitstellung Feuer und wird mangels Kostenträger nicht bezahlt. Kosten trägt daher der Träger des RD, also der Kreis, bzw. fließen die Kosten umgerechnet letztlich in die Vorhaltekosten ein, wie bei allen Einsätzen ohne Kostenträger. Schwelle für die Mitalarmierung eines RTW ist hier übrigen F2 = Standardfeuer. Sehe bei dieser Verfahrensweise eigentlich auch kein Problem (?). Gruß Daniel | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|