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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Trägt sowas der Tüv ein? | 21 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 630875 | ||
Datum | 24.06.2010 07:36 MSG-Nr: [ 630875 ] | 4945 x gelesen | ||
Mahlzeit. Geschrieben von Florian Edel Geschrieben von Heinrich Brinkmann Mal abgesehen davon, dass die Vorschriften zur Beladung Betriebsvorschriften und keine Bauvorschriften sind und deswegen bei der HU eigentlich keine Rolle spielen: Der Leitersatz (und auch der Korb) der DL sind keine Ladung, sondern Fahrzeugteil. Tatsächlich schreibt aber §22 StVO vor: (3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen. Gruß, Henning | ||||
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