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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrtaugliche Kopflampen als Helmlampe | 19 Beiträge | ||
Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 631623 | ||
Datum | 29.06.2010 20:56 MSG-Nr: [ 631623 ] | 10686 x gelesen | ||
Ist es nicht aber so, dass nur nicht für Schäden gehaftet wird, die durch diese Anbauteile entstehen? Sprich, wenn ich die Schraube an der Lampenhalterung zufest zudrehe und die Helmschale anbricht, wird nicht gehaftet, wenn die bei einem Unfall ganz zerbricht. Wo hingegen, diese Halterung die Funktion des Nackenleders nicht beinflusst und somit hier weiterhin Ansprüche bestehen. | ||||
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