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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaAusstattung Brandschutzbeauftragter7 Beiträge
AutorArnd8 G.8, Meschede / NRW632360
Datum04.07.2010 17:12      MSG-Nr: [ 632360 ]4010 x gelesen

Hallo,

- viel Geduld, die Telefonnummer der Chefseketärin (BrSchB sollte Stabsstelle sein);
- Budget für jährliche Fortbildung;
- Kontakte zu anderen BrSchB in ähnlichen Umgebungen;
- MiniBudget für Literatur (vds-RL Brandschutz sind da schon mal was);
- Liste wer-ist-für-was-zuständig: also Verhältnisse Mängelbeseitigung zu Abteilung zu
verantwortlichem Kostenträger. Muss der BrSchB eigentlich nicht wissen, hilft aber ungemein bei
dem Gefreiten-Dienstweg.
- Genaue Aufgabenbeschreibung und evtl. Pflichtenübertragung nach OWiG. Damit belegt der
BrSchB worum er sich kümmern und worin er sich einzumischcen hat.

Sahnehäubchen: einen Jahresvertrag mit einen -guten- freiberuflichen BrSchB, der das Ganze auf einen guten Weg bringt (Dokumentation, Fehlerquellen, Priorisierung und so Sachen). Alternativ: Kaffee + Kuchen an einer Brandschauer :-)

Was mir in der Kürze einfällt,
Grüße,
Arnd



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 04.07.2010 19:48 Cars7ten7 S.7, Linnich
 04.07.2010 21:59 Marc7o S7., Niederneisen
 04.07.2010 22:27 ., Gemmingen
 05.07.2010 00:40 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein

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