Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Kapnometrie im Sanitätsdienst ? | 47 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 632548 |
Datum | 06.07.2010 02:32 MSG-Nr: [ 632548 ] | 13216 x gelesen |
Infos: | 06.07.10 Tube Check 06.07.10 Anleitung Tube Check 06.07.10 tubecheck 06.07.10 Easy Cap 06.07.10 Beatmungsalternativen und Überwachung 05.07.10 Rückrufaktion
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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Sebastian Rak
Naja, das dürfen die begrenzt aus der Übergangsregelung der RettAssG heraus, aber gibts wirklich noch so viele Dinos?
Es wurden in den letzten Jahren noch Leute per "Übergangsregelung" zum RettAss gemacht, die ihren RS erst >2000 gemacht haben. Zumindest im Kreis Wesel sind mir mehrere Leute persönlich bekannt. Als Grund wurde der Ausbildungsbeginn in Form eines EH-Kurses genannt, der vor der Übergangsregelung gemacht worden ist.
Ich persönlich finde das eine Frechheit und habe das den Kollegen auch so gesagt. Interessanterweise sehen die das genauso, haben die Lücke trotzdem genutzt. Z.T. wurde sogar temporär der Wohnsitz gändert, damit eine bestimmte Kreisverwaltung zuständig wurde, weil da nicht alle Landräte mitgespielt haben.
Geschrieben von Sebastian RakViel schlimmer ist da allerdings auch B, da das RDG hier immernoch eine Übergangsregelung mit RS vorsieht, die man dann Rettungdienstverantwortliche nennt. Die Folgen dessen sieht man ab und zu dann mal in den Kliniken.
Ich dachte, das hätte man zeitlich begrenzt.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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