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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Übernahme in den gD nach B IV | 11 Beiträge | ||
Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 632767 | ||
Datum | 07.07.2010 21:57 MSG-Nr: [ 632767 ] | 4846 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer Es ist ein alter Beamtengrundsatz, dass man kein Rechtsanspruch auf Beförderung hat! Ergibt sich aus der Konkurentenklage und der Ämterstabilität aus dem Grundgesetz.Muss derjenige denn ohne Beförderung die Arbeit als BIV-Kraft machen? MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | ||||
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