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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAushangpflicht für Brandschutzordnung DIN 14096 ?6 Beiträge
AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg633482
Datum12.07.2010 12:20      MSG-Nr: [ 633482 ]4401 x gelesen

Ich gehe mal davon aus das DIN 14096 noch gültig ist. Dann gliedert sich die BO in drei Teile.
Aufbau einer Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile.
Teil A (Aushang)
richtet sich an alle Personen (z.B. Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen oder Besucher), die sich in einem Betrieb/Gebäude aufhalten.
Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben)
richtet sich an die Personen (z.B. Beschäftigte, Bewohner), die sich nicht nur vorübergehned in einem Gebäude aufhalten.
Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben)
richtet sich an Personen (z.B. Brandschutzbeauftragte), denen über die allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind


Der Teil A ist somit auch explizid als Aushang gekennzeichnet, was auch Sinn macht wie sonst soll er allen Besuchern zur Kenntnis gebracht werden. Handzettwel wird hoffentlich keiner ernsthaft erwägen. ;-)

Ob du für deinen Betrieb ein BO brauchst ist länderspezifisch geregelt, wie die anderen Schreriber schon erwähnten.

Auskünfte erhälst du von der zuständigen Brandschutzbehörde. Die wird imn aller Regel beim Landratsamt o.ä. angesiedelt sein. In Städten mit Berufsfeuerwehr ist diese zuständig.

Gruß Ralf


Irgendwas ist ja auch immer.

www.ffw-drebkau.de

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 12.07.2010 11:02 Cora7 D.7, Dortmund
 12.07.2010 11:15 ., München
 12.07.2010 12:02 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 13.07.2010 10:31 Cora7 D.7, Dortmund
 13.07.2010 13:38 Udo 7B., Aichhalden
 12.07.2010 12:20 Ralf7 H.7, Drebkau

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