Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | TV-Tipp: 22:00 Uhr ARD Kontraste | 24 Beiträge |
Autor | Patr8ik 8G., Nordstemmen/ OT Heyersum / Niedersachsen | 634066 |
Datum | 16.07.2010 13:42 MSG-Nr: [ 634066 ] | 7733 x gelesen |
Infos: | 16.07.10 Patienten in Not – was dürfen Rettungsassistenten?
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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Moin!
Geschrieben von Stefan Brüning
Letzeres dürfte rechtlich davon abhängig sein, wie gut Du die Maßnahme (nachweislich) beherrscht. Wie sagte Ralph Tries (StA und RettAss): (sinngemäß) Je klarer nachgewiesen ist, dass der RettAss die Maßnahme beherrscht, desto eher ist von einer mutmaßlichen Einwilligung des Patienten auszugehen.
d.h. also, wenn Du durch etliche Fortbildungen und Famulaturen nachweisen kannst, dass Du die Maßnahme gelernt und unter Anleitung oft durchgeführt hast, dann wirst Du keine Probleme bekommen.
Bei uns im Rettungsdienstbereich wird das mit dem Nachweis des "Könnens" in folgender Art und Weise geregelt. Und damit jeder RA auch ständig auf dem aktuellen Wissen der bei uns freigegebenen Maßnahmen ist, hat jeder RA ein Handbuch für unseren RD-Bereich bekommen, in dem auf ca. 30-40 Seiten (mein Handbuch liegt auf der Wache und ich habe Urlaub, daher die ungenaue Seitenangabe;) ) sämtliche Maßnahmen/Medikamente/Algorhythmen erläutert werden.
Geschrieben von ---Homepage der Stadt Hildesheim---
... das Notkompetenzsystem Hildesheim. Jeder RA im Rettungsdienstbereich Hildesheim muss über die Zusatzqualifikation zum sog. Kopfhelfer verfügen, erst dann darf er als Fahrzeugführer in der Notfallrettung tätig sein. Die erworbene Berechtigung muss halbjährlich, unter Aufsicht eines Notarztes aufgefrischt werden. Verfällt diese Qualifikation, erfolgt eine 8-stündige Schulung zum Neuerwerb der Berechtigung Maßnahmen in Notkompetenz, wie z.B. die Intubation, die Venenpunktion, die Frühdefibrillation, oder die Gabe ausgewählter Medikamente anzuwenden. Die Hildesheimer Rettungsassistenten bringen seit zwei Jahren auch ein Analgetikum (Schmerzmittel) zur Anwendung. Sollten die Retter an der Einsatzstelle auf sich allein gestellt sein, weil kein Notarzt frei oder zeitnah verfügbar, erfolgt bei unfallbedingtem Schmerz die Gabe von Ketamin in Kombination mit einem Beruhigungsmittel in die Vene des Verunfallten.
Durch das Notkompetenzsystem wird ein hoher Qualitätsstandart erreicht. Arbeitsabläufe sind festgelegt und standardisiert, die regelmäßige ärztliche Überprüfung und Gesamtverantwortung bringen die gegebene Sicherheit.
Gruß
Patrik
Alles ganz private Meinung!
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| 15.07.2010 20:14 |
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Clau7s K7., Wetzlar |
| 15.07.2010 23:17 |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 15.07.2010 23:22 |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 16.07.2010 10:09 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 16.07.2010 10:15 |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 16.07.2010 10:29 |
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., Bad Hersfeld |
| 16.07.2010 10:36 |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 16.07.2010 11:03 |
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., jetzt Dortmund |
| 16.07.2010 12:14 |
|
Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 16.07.2010 12:21 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 16.07.2010 12:26 |
|
Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 16.07.2010 13:42 |
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Patr7ik 7G., Nordstemmen/ OT Heyersum |
| 21.07.2010 12:50 |
|
., jetzt Dortmund |
| 21.07.2010 19:05 |
|
Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 16.07.2010 10:21 |
|
., Speyer |
| 16.07.2010 10:24 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 16.07.2010 11:14 |
|
., jetzt Dortmund | |