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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 634853 | ||
Datum | 20.07.2010 14:11 MSG-Nr: [ 634853 ] | 220980 x gelesen | ||
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Geschrieben von Heiko Ludwig Wenn ich Einsatzabschnitte bilde, such ich mir an der Einsatzstelle einen, der 2 Streifen am Helm hat. Allen ernstes? Also ich würde mich nicht einfach so einen rauspicken. Ich hab ja gar keine Ahnung was der kann oder nicht und seit ihm die Streifen am Helm kleben. Nachher ist das jemand denn ich einem Brandabschnitt zuteile, der von so Krams wie ALB, taktischer Ventilation oder SiTr. nichts wissen will. Wenn ich im Unternehmen eine Projektgruppe einrichte, dann auch nur mit Personen deren Fähigkeiten mir bekannt sind und die ich einschätzen kann. Statische Funktionskennzeichnung ist einfach Mist und für mich kein Auswahlkriterium. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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