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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 634854 | ||
Datum | 20.07.2010 14:21 MSG-Nr: [ 634854 ] | 220805 x gelesen | ||
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Geschrieben von Heiko Ludwig wo steht da jetzt was von "jeder AUSGEBILDETE"? Das ist die Schlußfolgerung von Jens. Wortwörtlich steht´s nicht in der neuen Verordnung, da steht nur: III. Hinweise zur Helmkennzeichnung Und wie wohl erlangt man die Qualifikation "Gruppenführer" oder "Zugführer"?! Meistens durch den (erfolgreich) absolvierten Lehrgang, nicht etwa durch die Wahl in die jeweilige Position. Geschrieben von Heiko Ludwig Was aber ist mit den Verbandsführern, die nicht in der Kreisbreitschaft oder GemeindeBM sind? Auch das steht da drin... Für die aufgeführten personengebundenen Funktionen (Orts- und Gemeindebrandmeister(in), Bereitschaftsführer(in), Abschnittsleiter(in) sowie Kreis- und Regierungsbrandmeister(in)) sind Helmkennzeichnungen festgelegt, die während der Dauer der Ausübung der Funktion getragen werden. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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