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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Jens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen | 634959 | ||
Datum | 21.07.2010 08:32 MSG-Nr: [ 634959 ] | 220108 x gelesen | ||
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Die neue Feuerwehrverordnung und auch ihre Ausführungshinweise sind eine Verordnung mit Gesetzescharakter. Ergo: PFLICHT Das es Gemeinden und Ortswehren gibt, die das damit nicht so genau nehmen, kann ich mir vorstellen. Verstehen kann ich es allerdings nicht. Rein rechtlich könnte ein ZuFü auf seine 2 Streifen bestehen und sie einklagen, aber wer macht das schon. Vor allem weil dann ja noch viel mehr Leute Streifen bekommen und der (falsche) Charakter des Statussymbols ja verschwindet. Wir werden für unsere Funktioner (ZuFüs, GruFüs und OrtsBMs) Schulterkoller einführen um diese zu kennzeichnen. Da wir (so die Haushaltsdebatte will) in diesem Jahr noch neue Überjacken bekommen kann man das gleich mit umsetzen. | ||||
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