News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 635064 | ||
Datum | 21.07.2010 13:21 MSG-Nr: [ 635064 ] | 219584 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, geschrieben von Linus Drescher: Also, ich kann ja mal das Bayerische Modell vorstellen: Kenn ich, kann dem aber nichts abgewinnen. Ist aber mit seinen zig KBM (das ist in Nds. bereits der "Chef im Ring") usw. auch der bayerischen Kummunalstruktur mit den regelmäßig selbständigen Klein(st)gemeinden geschuldet (gab es daher in Nds in grauer Vorzeit auch mal so ähnlich, mit UKBM = Unterkreisbrandmeistern). In Niedersachsen gibt es übergeordnet jeweils die Stadt- oder GemeindeBM, Vorteil hierbei ist meiner Meinung nach, daß diese jeweils Ehrenbeamte ihrer Kommune (Stadt, Gemeinde, Samtgemeinde) sind und diese dadurch direkten Zugriff auf "ihren" Einsatzleiter hat - als solcher kann man nämlich auch schnell (z.B.) erhebliche Kosten verursachen resp. "Schaden anrichten". werden i.d.R. die Einsatzleitung übernehmen/tatkräftig unterstützen. In der Praxis ist das mit dem Unterstützen schon klar und mag auch ganz gut funktionieren, "unterstützen, aber die EL nicht vollständig übernehmen" (siehe KBR) geht aber nicht (mehr). Entweder übernehmen, oder nicht übernehmen - halb übernehmen geht nicht. Denn letztlich muß einer die Verantwortung tragen und hat am Ende die Kappe auf. Auch deswegen finde ich das inflationäre Auftreten von KBM und KBI nicht besonders günstig, fördert die Situation "alle da, und am Schluß wills keiner gewesen sein". Ist aber nur meine Meinung, das System scheint ja in Bayern gut zu funktionieren, von Rechtfertigungen und Erklärungen warum (das so ist), kann daher abgesehen werden. Gruß Daniel | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|