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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Alarmierungen nach Umstellung auf ILS (Nicht-FR-Feuerwehren) | 68 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 635071 | ||
Datum | 21.07.2010 14:28 MSG-Nr: [ 635071 ] | 21359 x gelesen | ||
Geschrieben von Tobias Linsner Das RETTEN von Menschenleben ist Aufgabe der Feuerwehr. Dann nenn' mir doch mal die Rechtsgrundlage hierfür, dass wir als Feuerwehr rettungsdienstlich tätig werden müssen - und nichts anderes wäre diese Art der Alarmierung, weil wir letztlich nichts anderes machen als ein First Responder... laut unserer Regierung (von Oberbayern) gibt es die jedenfalls nicht, zumindest nicht als Pflichtaufgabe (ob das jetzt sinnvoll ist oder nicht, lass ich mal außen vor), sondern nur als freiwillige Leistung! Geschrieben von Tobias Linsner Hier geht es doch nicht um den geplanten Einsatz als FR sondern den Ausnahmefall. Und um was dann? | ||||
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