Rubrik | First Responder |
zurück
|
Thema | Alarmierungen nach Umstellung auf ILS (Nicht-FR-Feuerwehren) | 68 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 635075 |
Datum | 21.07.2010 15:02 MSG-Nr: [ 635075 ] | 21201 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Geschrieben von Alexander Rosenthal
Befindet sich ein Feuerwehr-Fahrzeug (ohne eigentlichen FR-Standort) zufällig auf Funkempfang (Bewegungsfahrt, Rückfahrt von Einsatz, o.ä.) und hat dieses einen relevanten (!) zeitlichen Vorteil vor dem Rettungsdienst, dann steht einer Erstversorgung nichts entgegen, wenn diese auch aus medizinischen Gründen dem Disponenten sinnvoll erscheint.
Eine Alarmierung (via Sirene und/oder FME) von Feuerwehren zur Mitwirkung bei RD-Einsätzen erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn sie haben
1. einen vom ZRF genehmigten HvO/FR-Standort oder
2. Sondergerät, das zur Einsatzabwicklung erforderlich ist (DLK, Schleifkorbtrage, usw.). oder
3. Kostenfreiheit erklärt
Jepp, das entspricht auch unserer derzeitigen Regelung, die sich in meinen Augen auch bewährt hat.
Geschrieben von Alexander Rosenthal
Bei Wasserrettungseinsaätzen wird gemäß unserer Alarmplanung die örtlich zuständige Fw-Dienststelle mit alarmiert, obwohl dies auch kein Einsatz nach dem BayFwG, sondern nach dem BayRDG darstellt, zwecks Ortskunde, evtl. möglichen Erstzugriff zum Ertrinkenden usw.
Bei uns kommt auf Wunsch der Wasserrettungsorganisationen in der Fläche etwas mehr von Feuerwehrs, bei den "großen Seen" mit Wasserrettungsstationen erfolgt derzeit in aller Regel keine Einbindung der Feuerwehr.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 20.07.2010 10:24 |
 |
., Salzweg |
| 20.07.2010 10:48 |
 |
., Thierstein |
| 20.07.2010 12:48 |
 |
gesperrt |
| 20.07.2010 10:52 |
 |
Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee |
| 20.07.2010 10:57 |
 |
., Thierstein |
| 20.07.2010 11:00 |
 |
Mich7ael7 R.7, GL (Köln) |
| 20.07.2010 11:06 |
 |
., Thierstein | |