News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Heik8o L8., Rinteln / Niedersachsen | 635088 | ||
Datum | 21.07.2010 16:43 MSG-Nr: [ 635088 ] | 219499 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Christian Bergmann Wir reden von einem OrtsBM eine Wehr mit GA die im eigenen Ausrückebereich in der Lage sein sollte einen IA als Erstmaßnahme zu fahren. Dieserjenige soll also nicht qualifiziert sein einen Einsatzabschnitt "Wasserföderung" zu leiten? Wie war noch mal das Thema? :-) Jetzt reden wir über eine Wehr mit GA. Ok, sie kann nicht den Erstangriff fahren, wenn sie nur 2PA auf dem Fahrzeug haben. Thema erledigt, führt zu weit. Ich rede von Abschnittleitern und nicht von GF, die ihre schöne Weste schon unterwegs anziehen. Um nochmal auf meine Ursprungsfrage zurückzukommen: Mir ging es um die Kennzeichnung als VF. Für eine Wegstrecke von 500m brauch nicht unbedingt einen ZF oder VF, das kann natürlich auch der GF. Meine Frage ist einfach: Wie erkenne ich an der ES einen VF, wenn ich einen brauche. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|