Rubrik | First Responder |
zurück
|
Thema | Alarmierungen nach Umstellung auf ILS (Nicht-FR-Feuerwehren) | 68 Beiträge |
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 635350 |
Datum | 22.07.2010 19:04 MSG-Nr: [ 635350 ] | 20902 x gelesen |
Hilfsorganisation
Helfer vor Ort
Hilfsorganisation
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
Schnelleinsatzgruppe
Schnelleinsatzgruppe
Helfer vor Ort
Hilfsorganisation
Helfer vor Ort
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hilfsorganisation
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Rettungsdienst
Helfer vor Ort
Hallo,
Geschrieben von Stefan Brüning"Auf was" klagt die Einheit (was denn für eine?) mit welcher Begründung?
eine HiOrg klagt, weil sie nicht zur Erstversorgung als HvO alarmiert wurde, sondern "nur" der zuständige HvO. Außerdem kann die HiOrg angeblich einen weiteren RTW jederzeit mit EA besetzen, dieser ist aber nicht im sog. Hintergrunddienst enthalten. Diese Organisation ist aber Bestandteil der SEG im Kreis und wird eben auch (bis jetzt) "nur" bei SEG Einsätzen alarmiert, u. nicht als HvO oder als Hintergrund RTW. Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung sah es bis jetzt als ausreichend an, dass bereits eine andere HiOrg am betreffenden Ort einen HvO u. einen Hintergrund RTW stellt.
Es gibt jetzt mehrere Fälle (Einsätze) bei denen die HiOrg klagt. Sie behaupten, dass sie bei den betreffenden Einsätzen hätten schneller helfen können. Zahlreiche Disponenten u. HA Mitarbeiter des RD wurden in den letzten Wochen vernommen.
Die jeweiligen Disponenten haben imho richtig gehandelt und die jeweilig vorgesehene Einheit alarmiert. Wenn eine weitere Einheit zur Verfügung steht, diese aber nicht enthalten ist in den Alarmplänen, weil sie dafür eine erforderliche Genehmigung vom zuständigen Zweckverband braucht, der Verband aber z.B. einen HvO am jeweiligen Ort für ausreichend hält, kann man imho dem Disponenten keinen Vorwurf machen!
Mit den Klagen beschäftigt sich jetzt die Staatsanwaltschaft, mal sehen was dabei raus kommt.
Gruß
Christof
http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://www.kvamberg-sulzbach.brk.de/bereitschaft-sulzbach-rosenberg/rettungsdienst-1
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 20.07.2010 10:24 |
 |
., Salzweg |
| 20.07.2010 10:48 |
 |
., Thierstein |
| 20.07.2010 12:48 |
 |
gesperrt |
| 20.07.2010 10:52 |
 |
Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee |
| 20.07.2010 10:57 |
 |
., Thierstein |
| 20.07.2010 11:00 |
 |
Mich7ael7 R.7, GL (Köln) |
| 20.07.2010 11:06 |
 |
., Thierstein | |