Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Logistischer Bedarf für RD | 86 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 636324 |
Datum | 26.07.2010 14:46 MSG-Nr: [ 636324 ] | 21298 x gelesen |
Rettungsmittelhalteplatz, früher Krankenkraftwagen-Halteplatz
1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
Technisches Hilfswerk
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Michael Roleff
Der Leiter des RMHP / BR THW ?
Äh, was?
Nein. Die Fahrzeugbesatzung. Die ist ja schliesslich beim Fahrzeug. Willst Du mich mal wieder mit Gewalt missverstehen?
Geschrieben von Michael Roleff
Sorry, da braucht man sich nur auf einer beliebigen (Fu)RW umzusehen,
und du wirst Exemplare finden die das nicht hin bekommen werden.
Ja, dann würde ich sagen, sind diese Fahrzeuge ohnehin nicht zu gebrauchen.
Entscheide dich, was Du willst: Du hast keinen Strom, willst aber den RTW haben. Dann muss wohl der Motor laufen.
Oder Du hast keine RTW.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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