Rubrik | Katastrophenschutz |
zurück
|
Thema | Logistischer Bedarf für RD | 86 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 636365 |
Datum | 26.07.2010 16:29 MSG-Nr: [ 636365 ] | 21148 x gelesen |
PTZ oder richtiger PTZ 10
Der »Patiententransport-Zug 10 NRW« (PT-Z 10 NRW) ist so aufzustellen,
dass das eingeplante Personal und die vorgesehenen Fahrzeuge und Rettungsmittel
nicht aus dem Potential des Regelrettungsdiensts gestellt werden.
Dessen grundsätzliche Aufgabe es ist, die erforderlichen
Transportkapazitäten für 10 Patienten unterschiedlicher Sichtungskategorien
bereit zu stellen:
• 4 Rettungswagen (RTW),
• 4 Krankentransportwagen (KTW) und
• 1 Führungsfahrzeug
sowie zwei Notärzten (entweder auf RTW oder NEF)
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentranportwagen mit 4 Tragen des Zivilschutzes.
Zur Aufnahme von 2 Tragen übereinander je Seite gebaut,
werden diese Fahrzeuge heute i.d.R. nur noch mit 2 Patienten geplant, da bei einer Belegung mit 4 Patienten eine Versorgung selbst rudimentär nicht mehr möglich ist.
In den heute nur noch vorhandenen KTW-4 Sprinter des BBK verfügen die Trageplätze auch über ein halbwegs geeignetes Rückhaltesystem (Gurte) die den Patienten fixieren.
Die Vorgängerversionen auf Transitbasis verfügten nicht darüber.
Nachfolger sind die KTW-2 des BBK bzw. N-KTW/KTW-2 der Länder.
Einsatzleitwagen
Einsatzleitwagen
Abrollbehälter
Einsatz-Einheit (Kombination aus Betreuungsdienst und Sanitätsdienst)
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.
BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
Geschrieben von Sven HildebrandtRechnung: 1x PTZ = 4 RTW + 4 KTW + ELW1 (+ eventuell 2x NEF), also für mich 8 x 3,8 KW = 30,4 KW x 5 = 152 KW;
KTW haben weniger Technik die Strom verbraucht (kein Defi ect.) wenn es KTW-4 sind sogar null.
Geschrieben von Sven HildebrandtBHP 50 = ELW 2 , 4 x KTW/RTW, + ELW X ( + eventuell AB MANV?) = 6 x 3,8 KW = 22,8KW
in den EE die den BHP stellen sind nur KTW4 oder Org eigene KTW,
da dürfte auch "Einsparpotenzial" sein.
Geschrieben von Sven HildebrandtIch werte jetzt alle Verbraucher mal als Ohmsche Verbraucher und das ist dann im maximum 175kVA. OK, die werde ich eigentlich nicht ausnutzen aber rein rechnerisch ist dieser Maximalwert da und damit muss ich dann planen.
Wenn ich jetzt mal anders rum rechne das Ladegerät liefert bei 12V 20 A 240Watt (Wirkungsgrad 50%) + Heizung 2.000W => 2.500W . Damit dürften wir eigentlich alles für RD Fahrzeuge abgedeckt haben.
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|