Rubrik | Katastrophenschutz |
zurück
|
Thema | Ü-MANV in Bayern | 69 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 636386 |
Datum | 26.07.2010 17:18 MSG-Nr: [ 636386 ] | 24190 x gelesen |
Infos: | 26.07.10 STMI Bayern MANV-RL 26.07.10 MANV RL Bayern 26.07.10 SAN-EL Bayern 26.07.10 BRK - MANV
|
Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung
Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung
Örtliche Einsatzleitung
Sanitätseinsatzleitung
Örtliche Einsatzleitung
Servus Florian,
Geschrieben von Florian Weber
In Bayern gibt es also UG-OEL mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr
das ist so nicht ganz richtig: die UG-ÖEL ist die Unterstützungsgruppe eines im voraus benannten Örtlichen Einsatzleiters (ÖEL), der in aller Regel aus dem Kreis der Feuerwehr kommt. Auch die UG-ÖEL kommt in aller Regel aus dem Kreis der Feuerwehr.
In seiner Funktion als ÖEL ist diese Person allerdings ein behördlicher Einsatzleiter, dem die weiteren Fachdienstleiter (Feuerwehr, Rettungsdient = SanEL, THW) unterstellt sind. Somit gibt es an der Einsatzstelle trotzdem nur den einen, der anschafft... und das ist der ÖEL, der seine gesetzliche Grundlage im Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (Art. 15 unterhalb der Katastrophenschwelle, Art. 6 für den K-Fall) hat.
Geschrieben von Florian Weber
ein bisschen umständlich wie ich finde.
Finde ich nicht, bis jetzt das hat bei uns immer ganz gut geklappt.
Geschrieben von Florian Weber
Hier ist aufjedenfall Handlungs
Sehe ich eigentlich nicht so in diesem Punkt...
Geschrieben von Florian Weber
und vor allem Übungsbedarf.
DEN sehe ich allerdings!
Gruß vom Starnberger See
Markus
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|