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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Logistischer Bedarf für RD | 86 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 636688 | ||
Datum | 27.07.2010 11:11 MSG-Nr: [ 636688 ] | 20863 x gelesen | ||
DAs sind die "Musterkonzepte" wo das Ministerium für Inneres und Kommunales des LAndes Nordrhein-Westfalen sagt: "Nach diesem Konzept könnt ihr mit den von Land (und Bund) gestelltem Material diese Einheiten aufstellen". Aber man muss es nicht. Es gibt zu beidem einen, mir leider gerade ebenfalls nicht vorliegenden, Erlass in dem nur die Eckdaten (nach unten wie oben) spezifiziert sind, ohne jedoch vorzugeben wie diese Erreicht werden sollen. Ich kenne mehrere Behandlungsplatzbereitschaften für einen Behandlungsplatz mit einer Kapazität für 50 Verletzte/Erkrankte, Modell Nordrhein-Westfalen, [Wird Zeit, dass man wieder Abkürzungen verwenden kann] die nicht dem Musterkonzept entsprechen, wohl aber dem Erlass. Da allerdings die Überwiegende Anzahl das Musterkonzept als Erlass verstehen, führt dies gelegentlich zu Verwirrungen. | ||||
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