Hallo Heinz,
Geschrieben von Heinz Lethausist in NRW gesetzlich geregelt in der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren (LVO FF). Dort steht:
§ 6 Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nach Erreichen der Altersgrenze (§ 22
Abs. 1a dieser Verordnung), aus gesundheitlichen Gründen (§ 4 Abs. 3, § 22 Abs. 1b
dieser Verordnung) oder aus sonst wichtigen Gründen aus dem aktiven Dienst der
Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) ausscheiden, werden Angehörige der
Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Sie behalten ihren Dienstgrad und sind
zum Tragen der bisherigen Dienstkleidung berechtigt.
Danke, aber die gesetzlichen Vorschriften in NRW sind mir bekannt. ;-)
Mich interessierte aber auch die Umsetzung in anderen Bundesländer.
Geschrieben von Heinz LethausPflichten gibt es direkt keine.
Da die Ehrenabteilung in NRW aber eben auch aus jüngeren Kameraden, die "aus sonstigen wichtigen Gründen" aus der Einsatzabteilung ausgeschieden sind, bestehen kann, stellt sich die Frage, was man von seiner Ehrenabteilung erwartet - oder erwarten kann. Insbesondere, wenn es sich ggf. um Kameraden handelt, die eben noch nicht Jahrzehnte dabei gewesen sind. Aber das hast du mir ja im Hinblick auf die nicht vorhandenen Pflichten benannt.
Geschrieben von Heinz LethausMan trifft sich 1 x im Monat (gemütliches Beisammensein), führt Besichtigungen und Ausflüge durch, hilft beim Tag der offenen Tür.
Wie sieht denn die Hilfe genau aus? Erwartet das die Einsatzabteilung oder nimmt sie die Hilfe einfach gerne an?
Gruß
Katja
"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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