alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Strafgesetzbuch
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUnterlassene Hilfeleistung durch Nichterscheinen zum Einsatz?13 Beiträge
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg637850
Datum03.08.2010 09:04      MSG-Nr: [ 637850 ]4959 x gelesen

Geschrieben von StGB § 323c
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


  • ist es erforderlich, d.h. ohne den FA wäre eine wirksame Hilfe nicht möglich und ist dem FA bewußt, dass dies so ist? Wenn dem so ist, warum ist das so und liegt hier ggf. ein Organisationsverschulden vor?

  • Ist es ihm zuzumuten?



Kann mir gerade kein Beispiel vorstellen, in dem nur der FA nach 323c zu bestrafen wäre. In allen Beispielen, die ich mir so überlegt habe läuft es schlußendlich darauf hinaus:

Organisationsverschulden von Behörden
Ist eine Behörde in sachlicher und personeller Hinsicht nicht so ausgestattet, dass sie ihren Pflichten Dritten gegenüber nachkommen kann, so liegt z.B. bei Überlastung oder Überforderung der konkret handelnden Amtsträger, Ausfälle wegen Krankheit oder Urlaub, Nichteinstellung oder Nichtzurverfügungstellung des zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Personals, ein eine Haftung auslösender Organisationsmangel der Behörde auch ohne persönliches Verschulden des Mitarbeiters vor.

Hervorhebung durch mich

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 03.08.2010 08:33 Wolf7gan7g S7., Blankenheimerdorf
 03.08.2010 08:49 Eric7 M.7, Reinheim
 03.08.2010 09:29 Wolf7gan7g S7., Blankenheimerdorf
 03.08.2010 09:52 Matt7hia7s O7., Waldems
 03.08.2010 10:01 Maik7 Z.7, Naumburg
 03.08.2010 11:17 Matt7hia7s O7., Waldems
 03.08.2010 10:40 ., jetzt Dortmund
 03.08.2010 09:04 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 03.08.2010 09:42 Maik7 Z.7, Naumburg
 03.08.2010 09:51 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 03.08.2010 10:46 Jürg7en 7M., Weinstadt
 03.08.2010 10:53 ., jetzt Dortmund
 03.08.2010 16:48 ., Thierstein

0.190


Unterlassene Hilfeleistung durch Nichterscheinen zum Einsatz? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt