Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | zusätzliche Heckblinkleuchten oben vorgeschrieben? | 12 Beiträge |
Autor | Stef8an 8R., Regenstauf / Bayern | 638462 |
Datum | 06.08.2010 20:00 MSG-Nr: [ 638462 ] | 3903 x gelesen |
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Die deutlichste Vorgabe, die mir spontan einfällt, entstammt der Richtlinie für MZF (Bayern): http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/ausstattungundtechnischerpruefdienst/techn_baubeschreibg_mzf_0509_9125.pdf (Punkt 3.2.2)
3.2 Aufbau:3.2.2 Zwei zusätzliche bauartgenehmigte Blinkleuchten (Fahrtrichtungsanzeiger) oben an der Rückseite des Fahrzeuges, die mit den übrigen Blinkleuchten zu schalten sind, sind anzubringen.
Wobei solche Vorgaben (wie so oft) nur dann relevant sind, wenn man vorhat, für das Fahrzeug Fördermittel zu beantragen.
Gruß,
Stefan
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