1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Henning KochUC hatte ja bereits die Fundstelle genannt, festzustellen ist aber noch, ob die Anwendung dieser Norm (bzw. es ist doch immer noch 'nur' ein Entwurf?) überhaupt vorgeschrieben ist. Das ist zumindestens vom Bundesland abhängig, ggf. aber auch von noch deutlich mehr Faktoren.
Die Anwendung des Normentwurfs ist höchstens dann "vorgeschrieben", wenn es über Zuschußrichtlinien vorgegeben ist.
Aufgrund der Problematik um die europäische Normung ist es seit längerem leider nicht mehr möglich, allgemeine Dinge zu Einsatzfahrzeugen zu normen, weil es dafür europäische Regelwerke gibt, die aber aus Sicht der Anwender einige Lücken lassen. Diese zu füllen dienen weiterhin die Normen bzw. Entwürfe rund um 14502...
Wenn man allerdings schon wegen dieser sehr sinnvollen Blinkleuchten (vor den unteren können nämlich an diversen Einsatz-/Übungsstellen schnell mal FA o.ä.) stehen Rechtfertigungen braucht, um die anbringen zu dürfen/müssen, dann will ich eigentlich schon gar nicht mehr wissen, was da ggf. noch alles an (gar nicht erkannten) Fragen offen ist...
Für die weitere Diskussion:
Das "wie" ist eine Frage
- der ausgewählten Blinkleuchte (nein, man darf nicht jede Funzel da oben aufs Dach kleben/nageln!)
- der Fahrzeugkonstruktion (nein, es ist nicht schlau, beliebig hinten außen Löcher ins Dach zu bohren)
- der Fahrzeugelektrik (nein, ein neueres Fahrzeug mit CANBUS-System muss das nicht toll finden - und kann da ganz komische Dinge interpretieren)
uvm....
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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