Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Brandschutzkonzepte für landwirtschaftliche Betriebe | 20 Beiträge |
Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 639813 |
Datum | 13.08.2010 15:24 MSG-Nr: [ 639813 ] | 7790 x gelesen |
Geschrieben von Andreas HackenschmidtIm Brandfall die Tiere im Gebäude sterben zu lassen mit der Argumentaion, dass sie in 2 Monaten eh zum Schlachter kommen, dürfte mit dem Tierschutzrecht nur schwer vereinbar sein.
Das wird eine ethische Diskussion, die man aber durchaus mal führen sollte.
Ich geh' sogar noch weiter als die 2-Monatsfrist und behaupte es noch einmal genereller: an industrielle Verhältnisse heranreichende Massentierhaltung und Tierrettung im Brandfall sind miteinander unvereinbare Ziele!
Oder kann jemand mir ein schlüssiges Konzept nennen, wie man die o.g. Tiergruppen (deren Zahlen nicht übertrieben sind) im Eisatzfall retten kann? Ich kenn' keines.
Und außerdem: Diese Betriebe stehen überall. Ab und zu brennt einer ab. Dabei sterben regelmäßig viele Tiere. Ein paar Tierschützer echauffieren sich (übrigens zu Recht, wie ich finde). Aber: Der große Rest der Gesellschaft schweigt und nimmt diesen erschütternden Fall hin, weil er billiges Fleisch aus Massentierhaltung in akzeptabler Qualität für wichtiger als ethische Belange der Tiere und deren Rettung im Brandfall hält. Ergo: Es liegt zwar ein Verstoß gegen die Schutzziele der Bauordnung (=Tierrettung) vor, allerdings einer, der in seinen Auswirkungen (tote Tiere) gesellschaftlich akzeptiert ist.
Genau so, wie 600 Brandtote und 5.000 Verkehrstote pro Jahr im Übrigen auch gesellschaftlich akzeptiert sind. Was nicht bedeutet, dass das jeder für sich akzeptabel finden muss. Aber für eine Änderung der Verhältnisse wird man ein gesellschaftliches Umdenken brauchen. Ansonsten wird kein Handlungsbedarf gesehen.
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