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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterflurhydranten - Kennzeichnung bei Verstoß gegen Norm laut DVGW | 19 Beiträge | ||
Autor | Nico8 M.8, Güstrow / Mecklenburg-Vorpommern | 639843 | ||
Datum | 13.08.2010 19:17 MSG-Nr: [ 639843 ] | 11497 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Stolbrink Gemeinde / Kommune: Das ist doch wohl das Selbe. Und falls Du auf die Zusammenarbeit zwischen Kommune und Feuerwehr abheben möchtest, Darauf war ich aus, entschuldige meine fehlerhafte Wortwahl. Geschrieben von Marc Stolbrink Eine angemessenen Löschwassermenge sicher zu stellen, ist Aufgabe der Gemeinde. Eine wichtige sogar, steht nämlich in den meisten Brandschutzgesetzen relativ weit vorne (idR § 1(2) ... ). Damit gilt: Wasserversorger und Feuerwehr sind eigentlich erst mal raus ... Die Feuerwehr bleibt aber nun mal das Fachorgan und sollte zumindest daran beteiligt werden. Was nützen mir zum Beispiel Tiefbrunnen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung, wenn die Feuerwehr die Pumpen nicht betreiben kann, weil ein 5kVA-Aggregat nicht ausreicht oder möglicherweise sogar gar nicht vorhanden ist. Gruß Nico ------------------------------- Mein Text, meine Meinung! | ||||
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