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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterflurhydranten - Kennzeichnung bei Verstoß gegen Norm laut DVGW | 19 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 639848 | ||
Datum | 13.08.2010 19:57 MSG-Nr: [ 639848 ] | 11471 x gelesen | ||
Geschrieben von Nico Mertel Die Feuerwehr bleibt aber nun mal das Fachorgan und sollte zumindest daran beteiligt werden. Was nützen mir zum Beispiel Tiefbrunnen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung, wenn die Feuerwehr die Pumpen nicht betreiben kann, weil ein 5kVA-Aggregat nicht ausreicht oder möglicherweise sogar gar nicht vorhanden ist. Himmelherrgott, was steht bei dir im BS-Gesetz? Ist die Kommune verantwortlich? Wenn ja, kann die Feuerwehr doch gern Beteiligung zeigen. Wie deine Kommund dies allerdings sicherstellt ist bis zum Tag X ihr Problem. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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