Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | NRW - wer darf zum RettSan ausbilden? | 35 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 640180 |
Datum | 16.08.2010 20:37 MSG-Nr: [ 640180 ] | 12099 x gelesen |
Infos: | 16.08.10 NRW: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO)
|
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Hallo Hubert,
Geschrieben von Hubert KohnenEigene Ausbildung durch eigene RettSan bzw. RettAss zum RettHelfer NRW
Die Tatsache, dass jemand die Qualifikation RS oder RettAss besitzt, heißt nicht, dass er auch andere ausbilden kann - selbst zum "einfachen" Erste-Hilfe-Ausbilder gehört bei uns (DRK) wie sicherlich auch bei allen anderen HiOrgs eine knapp zweiwöchige Ausbildung zum Ausbilder dazu...
Selbst Lehrrettungsassistenten, denen ich sicherlich nie im Leben die Kompetenz im Bereich Methodik und Didaktik absprechen werde, sind (wenn sie nicht gerade an einer Rettungsdienstschule unterrichten) mehr als Praxisanleiter für die Rettungsassistenten im Praktikum (RAiP) und die Rettungssanitäter im Rettungswachenpraktikum zuständig, arbeiten also eher mit bereits ausgebildeten Personen zusammen als dass sie "fachlich Unbelasteten" notfallmedizinische Kenntnisse "von der Pike auf" vermitteln. Und Dozenten im Rettungsdienst dürften eine eher rar gesäte Spezies sein...
Dazu kommt noch die bereits erwähnte Schwierigkeit, dass die ausbildende Stelle eine Anerkennung nach dem jeweiligen Landes-Rettungsdienstgesetz haben muss, was sicherlich selbst für eine große und engagierte Feuerwehr sich nicht lohnen dürfte bzw. nicht durchführbar sein dürfte.
Zu der Ausbildungsproblematik hätte ich allerdings selbst noch eine Frage, wenn ich mal so frech sein und diesen Thread "kapern" darf: Gibt es Bundesländer, in denen die Ausbildung der Feuerwehrsanitäter nicht (wie bei uns in Hessen) an der Landesfeuerwehrschule, sondern durch Kreisausbilder auf Kreisebene vorgenommen wird? Der Hintergrund der Frage ist folgender: Als DRK'ler und Ausbilder in der Breitenausbildung steht mir der Weg zum Sanitätsdienstausbilder offen, da bei uns die Voraussetzungen die Fachdienstausbildung "Sanitätsdienst" (oder vergleichbare Qualifikationen) sowie die Ausbildung zum EH-Ausbilder ist. Somit dürfte doch die Hürde zum Ausbilder für Fw-Sanitäter auch nicht (viel) höher liegen, was heißen könnte, dass es eben auch Kreisausbilder für Fw-Sanitäter geben könnte (meine These)...
Viele Grüße
Andreas
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 16.08.2010 20:00 |
|
Hube7rt 7K., Erkelenz |
| 16.08.2010 20:03 |
|
Mich7ael7 R.7, GL (Köln) |
| 16.08.2010 20:09 |
|
Hube7rt 7K., Erkelenz |
| 16.08.2010 21:02 |
|
Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 16.08.2010 21:11 |
|
Hube7rt 7K., Erkelenz |
| 16.08.2010 21:13 |
|
Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 16.08.2010 20:20 |
|
., Berlin |
| 16.08.2010 20:23 |
|
., München |
| 16.08.2010 20:37 |
|
Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim | |