Rubrik | Ausbildung |
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Thema | NRW - wer darf zum RettSan ausbilden? | 35 Beiträge |
Autor | Sven8 W.8, Wegberg-Arsbeck / NRW | 640214 |
Datum | 16.08.2010 21:39 MSG-Nr: [ 640214 ] | 12047 x gelesen |
Infos: | 16.08.10 NRW: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO)
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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungsdienst
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
keine operative sondern eine administrative (QM, Planung ect.) Funktion!
Aber die meisten ÄLRD sind auch Mitglied der LNA-Gruppe.
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
keine operative sondern eine administrative (QM, Planung ect.) Funktion!
Aber die meisten ÄLRD sind auch Mitglied der LNA-Gruppe.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Persönliche Nachricht (über myForum)
Hallo Nachbar hallo @all,
ihr könnt an eurem Standort selbstverständlich RS ausbilden. Ihr müßt euch bloß an den Richtlinien halten. Ich würde an deiner Stelle mal den zuständigen ärztlichen Leiter RD für den Kreis Heinsberg fragen. Vermute mal, dass er über das Gesundheitsamt HS, bzw. über die KLST HS zu erreichen ist.
Es gibt da so eine Ausbildungsrichtlinie....wieviele Std. pro Thema etc gemacht werden müssen. Natürlich müßt ihr auch einen ÄLRD usw. haben, der sozusagen seinen "Kopf" dafür hin hält :-)
Auch muß genügend geeignete Übungsmaterialien zur Verfügung stehen (EKG, Beatmung, Infusionen etc...usw......usw.)
Wenn Du einen "Plan" dem ÄLRD vorlegen mußt, ich habe noch für RS einen Stundenplan. Kannst dich über ne PN melden.
Grüße, Sven
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