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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | NRW - wer darf zum RettSan ausbilden? | 35 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 640318 | ||
Datum | 17.08.2010 10:48 MSG-Nr: [ 640318 ] | 11710 x gelesen | ||
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Hallo Heinrich, da ich diese Frage in den Raum geworfen habe, kurz eine Erklärung dazu: In Hessen werden durch die Landesfeuerwehrschule "Sanitäter in der Feuerwehr" ausgebildet. Daher dachte ich (als Nicht-Feuerwehrangehöriger), dass es solche oder ähnliche Angebote auch in anderen Bundesländern gäbe. Anscheinend habe ich mich da gehörig geirrt... Der Lehrplan umfasst folgende Inhalte: Lehrgang "Sanitäter in der Feuerwehr" LFS Hessen Zusätzlich gibt es noch zwei weitere Fortbildungsseminare: HLW- und AED-Training Besondere Notfallsituationen Nach Aussage eines Teilnehmers, der sowohl den Fw-Sanitäter als auch die Sanitätsdienstausbildung (SAN ABC) im DRK absolviert hat, sind diese Ausbildungen im wesentlichen deckungsgleich (Der SAN C-Lehrgang im DRK umfasst vorwiegend KatS-Ausbildung). Inwiefern diese Ausbildungen mittlerweile wechselseitig zwischen Feuerwehr und Hilfsorganisationen anerkannt werden, ist mir allerdings nicht bekannt. Viele Grüße aus Hessen Andreas | ||||
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