Rubrik | Ausbildung |
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Thema | NRW - wer darf zum RettSan ausbilden? | 35 Beiträge |
Autor | Sven8 W.8, Wegberg-Arsbeck / NRW | 640327 |
Datum | 17.08.2010 11:57 MSG-Nr: [ 640327 ] | 11627 x gelesen |
Infos: | 16.08.10 NRW: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO)
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Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Geschrieben von Henning KochDu musst in einer aussergewöhnlichen Welt leben, wenn das für das durchschnittliche Gerätehaus dort so ist.
....zumindest für die GH die ich kenne. Komme eben nicht vom Lande, wo "nur" ein Fahrzeug in einer kleinen Halle steht.
Geschrieben von Henning KochAber das kann OK sein, wenn es dir dort gefällt. Du musst das nicht therapieren lassen.
Klasse antwort!!!
Geschrieben von Henning KochNur für die Diskussion hier in Forum ist das etwas hinderlich
...was soll denn da hinderlich sein, oder darf ich nicht meine Meinung sagen, oder zählt nur die Meinungen von gewissen Leuten, oder von Leuten, die jeden Tag tausende beiträge schreiben?
Geschrieben von Henning KochHast du _wirklich_ in der Rechtsgrundlage nachgelesen
hast Du wirklich meinen letzten Thread gelesen? Habe doch ganz klar geschrieben, dass ich heute nachschauen werde......
.... Sven
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