Rubrik | Ausbildung |
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Thema | NRW - wer darf zum RettSan ausbilden? | 35 Beiträge |
Autor | Phil8ipp8 L.8, Köln / NRW | 640330 |
Datum | 17.08.2010 12:08 MSG-Nr: [ 640330 ] | 11738 x gelesen |
Infos: | 16.08.10 NRW: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO)
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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
keine operative sondern eine administrative (QM, Planung ect.) Funktion!
Aber die meisten ÄLRD sind auch Mitglied der LNA-Gruppe.
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
keine operative sondern eine administrative (QM, Planung ect.) Funktion!
Aber die meisten ÄLRD sind auch Mitglied der LNA-Gruppe.
Geschrieben von Sven Walbrecht
ihr könnt an eurem Standort selbstverständlich RS ausbilden. Ihr müßt euch bloß an den Richtlinien halten.
Erzähl das mal dem Gesundheitsamt; das ist die zuständige Behörde.
Denn
Geschrieben von Sven WalbrechtNatürlich müßt ihr auch einen ÄLRD usw. haben, der sozusagen seinen "Kopf" dafür hin hält :-)
das ist bullshit. Der ÄLRD hat mit RD-Ausbildung gar nichts zu tun.
Grüße
Phil
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