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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | NRW - wer darf zum RettSan ausbilden? | 35 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 640343 | ||
Datum | 17.08.2010 14:02 MSG-Nr: [ 640343 ] | 11613 x gelesen | ||
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Mahlzeit. Geschrieben von Sven Walbrecht ...was soll denn da hinderlich sein, oder darf ich nicht meine Meinung sagen Wenn deine Meinung beinhaltet, dass man den praktischen Teil der Ausbildung sogar _im_Gerätehaus durchführen kann, dann ist das einfach für alle die hinderlich, deren Gerätehaus keine Lehrrettungswache und kein Krankenhaus beinhaltet. Die Rechtsgrundlage für diesen Teil (es ging um die Anerkennung des "Spritzenhauses" als Ausbildungsstätte gem. RS/RH-APO) hättest du auch problemlos im Threadcontainer nachlesen können... Gruß, Henning | ||||
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