Rubrik | Ausbildung |
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Thema | NRW - wer darf zum RettSan ausbilden? | 35 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 640552 |
Datum | 18.08.2010 13:08 MSG-Nr: [ 640552 ] | 11415 x gelesen |
Infos: | 16.08.10 NRW: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO)
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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Hallo zusammen,
der/die RS ist keine wirkliche "berufliche Qualifikation". Dafür in diesem Bereich die unterste Stufe der "med. Ausbildung" die zwecks Prüfung und Ausbildungsinhalten im gesamten Bundesgebiet geregelt ist. Der/die RS haben auch einiges an Praktikas hinter sich und so zumindest mal "echte" Patienten gesehen und denen hoffentlich was gutes getan. In der "normalen" Sanitätsausbildung ist dies in aller Regel nicht oder nur selten und in geringem Umfang der Fall. Sprich ein RS hat abgesehen von der Theorie auch schon mehr Praxis als der "normale" Sani. Mir persönlich viel nach den Praktikas der Umgang mit Patienten wesentlich leichter. Zuvor als "normaler" Sani war das alles weitestgehend nur Theorie. Hab ich heut nen "normalen" Sani mit dabei tun sich die mit manchem Patienten allein bei der Kommunikation schon richtig schwer. So wie ich früher auch....
Gruß Micha
Meine Erfahrung und persönliche Meinung!
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