Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verkürzung des Wehrdienstes, Verkürzung Verpflichtungszeit bei FW ??? | 24 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 640604 |
Datum | 18.08.2010 18:02 MSG-Nr: [ 640604 ] | 6318 x gelesen |
Infos: | 18.08.10 Wehrrechtsänderungsgesetz 2010: Auswirkungen auf die freigestellten Helfer für den Zivil- und Katastrophenschutz
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Ok, und wer kann mir die Logik hinter dieser Stichtagesregelung erläutern?
Leute, die später ihre 4 Jahre vollhaben, dürfen frühzeitig entlassen werden, andere die ihre 4 Jahre vor dem Stichtag fertig haben müssen die vollen 6 Jahre abreißen...irgendwo erkenn ich den Sinn dahinter noch nicht?
mkG
Adrian Ridder
Take Care, Be Careful, Stay Safe!
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atemschutzunfaelle.eu
"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
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| 23.06.2010 10:00 |
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Dani7el 7L., Wetter (Ruhr) |
| 23.06.2010 10:14 |
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., Niederkrüchten | |