Geschrieben von Nils SchöbenerDie Gemeinnützigkeit wurde schon vor längerem durch das zuständige Finanzamt geprüft und die Gemeinnützigkeit - auch mit dem Passus - zuerkannt!
Der Bescheid gilt ja für maximal drei Jahre. Nach Auskunft unseres Steuerberaters wird die Gemeinnützigkeit in den letzten Jahren etwas stärker beäugt. In erster Linie natürlich bei Neungründungen, aber auch bei vorhandenen Vereinen. Nur weil man den Bescheid schon einmal bekommen hat, ist das ja keinen Garantie für alle Ewigkeit.
Geschrieben von Nils SchöbenerDie Frage, die sich einfach stellt, ist das Verhältnis zwischen eigentlich redlicher Zuwendung von maximal 40,-Euro/Jahr an Mitglieder und dem generell nicht fragwürdigem Zweck der Kameradschaftspflege bei Feuerwehren!
Die "Kameradschaftspflege" über einen gemeinnützigen Verein zu finanzieren ist generell nicht fragwürdig? Weihnachtsfeier wird bei uns über Umlage finanziert. Ohne Verein.
Geschrieben von Nils SchöbenerGenau das ist die Frage, was ist der wesentliche Teil?
Auskunft kann hier nur sicherlich das zuständige Finanzamt oder ein Steuerberater geben.
Geschrieben von Nils SchöbenerVeranstaltungen wie Weihnachtsfeier der Einsatzabteilung, Abschlussübung, Zeltlager etc. sind wohl in jeder Feuerwehr an der Tagesordnung.
Alles was zur Förderung des Feuerschutzes (§ 52 AO, (2) Nr. 12) dient, dürfte bei entsprechender Dokumentation kein Problem sein. Also Verpflegung von Abschlußübungen, Ausbildungstagen oder bei Teilnahme auf Dorf/Stadtfesten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit dürfte kein Problem sein.
Bei allen anderen Dinge wäre ich vorsichtig. Ist nämlich blöd, wenn man die Zuwendungsbescheinigungen der letzten drei Jahr widerrufen muss.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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