Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Zuwendung an Mitglieder im gemeinnützigen Feuerwehrverein | 14 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 641302 |
Datum | 23.08.2010 13:53 MSG-Nr: [ 641302 ] | 5702 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Grundübel ist, daß man sich in Feuerwehrkreisen gerne Vereine in Form von eierlegeneden Wollmilchsäuen wünscht.
Warum nicht einen (nicht gemeinnützigen) Verein ggründen, der ein reiner Geselligkeitsverein ist und einen weiteren gemeinnützigen, der den Feuerschutz fördert? In den ersteren nimmt man halt nur FA auf, den zweiteren öffnet man für alle.
Würde viel Probleme lösen.
MkG
Marc
"Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)
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