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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | LF 8 als Traktor ->Klasse T für Feuerwehrfahrzeuge war: Führerscheinpr | 15 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8S., Schriesheim / Baden-Württemberg | 641716 | ||
Datum | 25.08.2010 23:15 MSG-Nr: [ 641716 ] | 4835 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Weyrich Geschrieben von Magnus Hammerl"schon mal drangedacht, dass Feuerwehrfahrzeuge nicht für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden? Nur dafür ist die Fahrerlaubnisklasse T nämlich zugelassen, siehe z.B. Strodthoff als "der" Kommentar zum Kraftfahrzeugsteuergesetz meint hierzu: "Eine ausschließliche Verwendung zu begünstigten Zwecken kann nach Auffasung der obersten Finanzbehörden auch noch gegeben sei, wenn ein Fahrzeug nacheinander zu Fahrten für verschiedene begünstigte Zwecke verwendet wird, denn die Befreiungsvorschriften können untereinander ausgetauscht werden." (§ 3 KraftStG Rz. 27, sowie 7 und 29) D.h. eine befreite landwirtschaftsliche Zugmaschine darf zu (ebenfalls befreiten) Feuerwehreinsätzen verwendet werden ohne ihre Steuerbefreiung zu verlieren. Viele Grüße Christoph Scherer | ||||
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